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Rasse und Alter als Diskriminierungsgrund
Inhaltlich unveränderte Neuauflage. Die Achtung der Menschenrechte ist ein Grundsatz, der für die europäische Union prägend ist. Dies verpflichtet u.a., Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung zu fördern und Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen. Der europäische Gesetzgeber will dem mit diversen Antidiskriminierungsrichtlinien entsprechen. Danach ist die Diskriminierung u.a. aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft sowie des Alters verboten. Deutschland hat die europarechtlichen ...

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